Plakatierungen

Leistungsbeschreibung

Das kulturelle Leben in Hessen zeichnet sich durch eine vielfรคltige Veranstaltungskultur aus. Konzerte, Lesungen, Ausstellungen, Auffรผhrungen sind in HessenTeil der kulturellen Vielfalt.

Die stรคdtischen Richtlinien bestimmen, wie und wo die Plakatierung, die Veranstaltungswerbung, angebracht werden darf. Diese Richtlinien verfolgen 2 Ziele: Sie sollen den Bedรผrfnissen der Kulturveranstalter gerecht werden und das Stadt- und StraรŸenbild erhalten aber auch verbessern.

Folgendes gilt es zu beachten:

  • fรผr die Veranstaltungswerbung gibt es gekennzeichnete, zulรคssige Werbeflรคchen an:

- Laternenmasten

- LitfaรŸsรคulen und Anschlagtafeln

- GroรŸwerbetafeln an den Ortseingรคngen

  • das Anbringen von Plakaten im รถffentlichen StraรŸenraum ist genehmigungspflichtig
  • die Genehmigung wird jeweils fรผr spezielle Anschlagstellen bzw. Hรคngestellen erteilt
  • auรŸerhalb dieser zugelassenen Werbeflรคchen darf nicht plakatiert werden
Adressen Kategorien

ร–ffnungszeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 16:00 - 18:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

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Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmรถglichkeiten:ย 

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