Private Feuerwerke – Erteilung einer Ausnahmegenehmigung

Private Feuerwerke – Erteilung einer Ausnahmegenehmigung

Leistungsbeschreibung
Nur zum Jahreswechsel (am 31.12 und 01.01) dรผrfen Feuerwerkskรถrper der Kategorie F2 (alte Bezeichnung Klasse II) von Privatpersonen รผber 18 Jahren abgebrannt werden.

Wenn Privatpersonen, das heiรŸt Personen ohne eine Erlaubnis nach ยง 7 oder ยง 27 des Sprengstoffgesetzes oder Befรคhigungsschein nach ยง 20 Sprengstoffgesetz, zu einem anderen Zeitpunkt selbst Feuerwerkskรถrper der Kategorie F2 abbrennen mรถchten, kann dies von der zustรคndigen Behรถrde aus begrรผndetem Anlass ausnahmsweise zugelassen werden. Solche Privatpersonen benรถtigen dafรผr eine Genehmigung. Als begrรผndeter Anlass wird von manchen Verwaltungen z.B. eine Goldene Hochzeit, ein runder Geburtstag oder ein sonstiges Jubilรคum angesehen. Auf die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung besteht jedoch kein Rechtsanspruch.

Hinweis: Auch mit einer solchen Ausnahmegenehmigung dรผrfen Privatpersonen keine Feuerwerkskรถrper der Kategorie F3, F4, Bรผhnenfeuerwerk der Kategorie T2 oder sonstigen pyrotechnischen Gegenstรคnden der Kategorie P2 (alte Klassen III (Mittelfeuerwerk), IV (GroรŸfeuerwerk) oder T (pyrotechnische Gegenstรคnde fรผr technische Zwecke, Bรผhnenfeuerwerk) abbrennen.

Verfahrensablauf
Sie mรผssen den Antrag schriftlich stellen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde steht Ihnen das Formular zum Download zur Verfรผgung. Sollte Ihre Stadt oder Gemeinde kein Formular anbieten, kรถnnen Sie den Antrag formlos einreichen. In diesem Antrag sollten Sie mindestens den Anlass, das Datum und die Uhrzeit der Veranstaltung sowie den Veranstaltungsort angeben.

Erst nachdem Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten haben, kรถnnen Sie bei einem Feuerwerkshรคndler oder in einem Online-Shop im Internet Feuerwerkskรถrper der Kategorie F2 (Klasse II) ("Silvesterfeuerwerk") erwerben.

Voraussetzungen
Sie mรผssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und es muss ein begrรผndeter Anlass zum Abbrennen eines Feuerwerkes vorliegen.

Welche Unterlagen werden benรถtigt?

  • Personalausweis (als Nachweis des Alters und des Wohnortes)
  • weitere Unterlagen zum Zweck des Feuerwerks

Die Ausnahmegenehmigung kann mit Auflagen verbunden werden (z.B. dass wรคhrend des Abbrennens des Feuerwerks die Feuerwehr beziehungsweise freiwillige Feuerwehr anwesend sein oder dass eine Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden muss). Ob und welche Auflagen mit der Genehmigung verbunden sind, erfahren Sie bei der fรผr Sie zustรคndigen Gemeinde-/Stadtverwaltung

Welche Gebรผhren fallen an?
Die Gebรผhren sind je nach Stadt oder Gemeinde unterschiedlich und richten sich nach der jeweiligen Gebรผhrenordnung.

Welche Fristen muss ich beachten?
Die Beantragung der Ausnahmegenehmigung sollte mindestens 14 Tage vor dem geplanten Feuerwerk erfolgen.

Rechtsgrundlage
ยง 24 Abs. 1 der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV)

Antrรคge / Formulare

Fรผr die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform kรถnnen Sie Ihre Antrรคge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne kรถnnen Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu kรถnnen, mรผssen Sie sich zunรคchst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

ร–ffnungszeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 16:00 - 18:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmรถglichkeiten:ย 

Unser Kontaktformular finden Sie im Footer, ganz unten auf der Website.