Schaustellung von Personen, Erlaubnis

Leistungsbeschreibung
Wer Personen gewerblich zur Schau (z.B. Striptease-Darbietungen, Table-Dance o.รค.)stellen will, braucht eine Erlaubnis des zustรคndigen Ordnungsamtes. Die Erlaubnis kann fรผr eine einmalige Veranstaltung oder auch fรผr regelmรครŸig wiederkehrende Veranstaltungen (Table-Dance-Bars) erteilt werden.

Welche Gebรผhren fallen an?
Fรผr die Erteilung einer Erlaubnis werden Gebรผhren nach dem behรถrdlichen Zeitaufwand erhoben.

Rechtsgrundlage
ยง 33 a GewO

Antrรคge / Formulare
Fรผr die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform kรถnnen Sie Ihre Antrรคge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne kรถnnen Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu kรถnnen, mรผssen Sie sich zunรคchst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

ร–ffnungszeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 16:00 - 18:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

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