Schutz vor Tierseuchen – Tierseuche anzeigen

Leistungsbeschreibung

Nach dem Tiergesundheitsgesetz mรผssen Sie bestimmte Tierseuchen sofort anzeigen.

Dadurch sollen Seuchen rechtzeitig erkannt und bekรคmpft werden kรถnnen, damit sie sich nicht weiter ausbreiten.

Tipp:ย Das Bundesministerium fรผr Ernรคhrung und Landwirtschaft stellt Ihnen eine Auflistung der anzeigepflichtigen Tierseuchen zur Verfรผgung.

Sie mรผssen nicht nur den Ausbruch einer Seuche anzeigen, sondern auch bereits den Verdacht auf einen Ausbruch.

Nach dem Tiergesundheitsgesetz mรผssen Sie eine Tierseuche anzeigen, wenn Sie

  • der Halter oder die Halterin des Tieres sind
  • den Halter oder die Halterin vertreten
  • zeitweilig das Tier beaufsichtigen
  • ย beruflich mit Tieren zu tun haben, beispielsweise
    • Beschรคftigte im Viehhandel, Viehtransporteure
    • Fischzรผchter oder Fischzรผchterinnen,
    • Hufschmiede und Klauenpfleger,
    • Beschรคftigte in der Jagd, Fischerei oder Schรคferei,
    • mit der Ausรผbung der Tierheilkunde Beschรคftigte
    • Leiterย  oder Leiterinnen einer Untersuchungsstelle oder
    • Personen, die Tiere kรผnstlich besamen, deren Leistung prรผfen, Tiere kastrieren, die gewerbsmรครŸig schlachten

Achtung:ย Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie den Verdacht auf eine Tierseuche nicht sofort anzeigen oder ihn sogar verheimlichen. Die Tierseuche kann sich dann zum Beispiel รผber den Tierhandel oder Personen weiterverbreiten. In diesem Fall mรผssen Sie mit einer GeldbuรŸe von bis zu 30.000,00 Euro rechnen. Zudem werden Ihnen keine Entschรคdigungen fรผr eigene Tierverluste gezahlt.

Verfahrensablauf

Sie mรผssen die Tierseuche oder Ihren Verdacht รผber den Ausbruch einer Tierseuche sofort anzeigen. Benachrichtigen Sie das zustรคndige Veterinรคramt telefonisch oder persรถnlich. Die Anzeige kann formlos erfolgen.

Machen Sie Angaben zu:

  • vermutete Seuche
  • auftretende Symptome
  • Art, Anzahl, Standort und Haltungsform der Tiere
  • Besitzer oder Besitzerin der Tiere
  • mรถglicherweise: Betroffene Nachbarbestรคnde
  • von Ihnen getroffene MaรŸnahmen
  • wurden die Tiere ge- oder verkauft
  • ggf. Haltung anderer Tierarten

Sie mรผssen alles tun, um ein Ausbreiten der Seuche zu verhindern: Sie mรผssen zum Beispiel die kranken und verdรคchtigen Tiere von Orten fernhalten, an denen die Gefahr der Ansteckung fremder Tiere besteht.

Das zustรคndige Veterinรคramt geht Ihrer Verdachtsanzeige nach. Es ordnet zunรคchst an, dass die kranken und verdรคchtigen Tiere von anderen empfรคnglichen Tieren abgesondert und soweit erforderlich eingesperrt werden. Der Personen und Fahrzeugverkehr auf Ihrem Betrieb wird eingeschrรคnkt. Bestรคtigt sich der Verdacht auf eine Tierseuche, leitet das zustรคndige Veterinรคramt die notwendigen GegenmaรŸnahmen ein. Dies kรถnnen zum Beispiel die Untersuchung, die Quarantรคne oder die Tรถtung der Tiere sein.

Welche Gebรผhren fallen an?

fรผr die Anzeige: Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie mรผssen Ihren Verdacht sofort anzeigen.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Fรผr Tierverluste durch Tierseuchen kรถnnen Sie nach dem Tiergesundheitsgesetz Entschรคdigungen erhalten. Nรคhere Informationen finden Sie in der Leistungsbeschreibung "Entschรคdigung bei der Tierseuchenkasse beantragen".

ร–ffnungszeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 16:00 - 18:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmรถglichkeiten:ย 

Unser Kontaktformular finden Sie im Footer, ganz unten auf der Website.