Leistungsbeschreibung
Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und eine Erwerbstรคtigkeit oder Berufsausbildung beginnen mรถchten, mรผssen Sie zunรคchst รคrztlich untersucht werden (Erstuntersuchung).
Bei der Untersuchung wird festgestellt, ob Sie kรถrperlich und entwicklungsmรครig fรผr diesen Beruf geeignet sind.
Damit soll verhindert werden, dass Sie aufgrund der Arbeit gesundheitliche Schรคden erleiden. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese mรผssen Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.
Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfรผgige Beschรคftigung beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit arbeiten (maximal 2 Monate). Das gilt beispielsweise fรผr einen Ferienjob oder ein Schรผlerpraktikum.
Die Untersuchungskosten zahlt das Land. Sie mรผssen die Erstuntersuchung beantragen, damit die Untersuchungskosten erstattet werden.
Verfahrensablauf
Sie vereinbaren bei Ihrem zustรคndigen Meldeamt einen Termin fรผr die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins (Antragstellung).
Zu dem Termin mรผssen Sie ein Ausweisdokument (Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass) mitbringen. Die Antragstellung selbst erfolgt formlos.
Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie einen Untersuchungsberechtigungsschein von der Behรถrde. Diesen mรผssen Sie zu der Untersuchung mitbringen.
Sie dรผrfen selbst entscheiden, von welchem Arzt oder รrztin Sie sich untersuchen lassen.
Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin vor.
Voraussetzungen
- Sie sind zwischen 15 und 18 Jahre alt
- Sie wollen eine Arbeit aufnehmen
- Diese Arbeit ist nicht geringfรผgig und dauert lรคnger als 2 Monate
Welche Unterlagen werden benรถtigt?
Unterlagen, die Sie zur Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins vorlegen mรผssen:
- ein Ausweisdokument (zum Beispiel Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass)
Unterlagen, die Sie bei der Abholung des Untersuchungsberechtigungsscheins erhalten:
- Untersuchungsberechtigungsschein
Sie mรผssen die ausgehรคndigten Unterlagen dem Arzt oder der รrztin vor Beginn der รคrztlichen Untersuchung vorlegen.
Welche Gebรผhren fallen an?
Die Kosten der รคrztlichen Untersuchung werden vom Land getragen, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Hessen ist.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Untersuchung muss vor Ihrem Arbeitsbeginn erfolgen.
Die Untersuchung darf nicht lรคnger als 14 Monate zurรผckliegen.
Rechtsgrundlage
Antrรคge / Formulare
Sie kรถnnen den Antrag fรผr den Untersuchungsberechtigungsschein formlos stellen.
Was sollte ich noch wissen?
Die Arztwahl ist frei.
Die Kosten der รคrztlichen Untersuchung werden vom Land getragen, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Hessen ist.
Sie mรผssen zur Untersuchung folgende Unterlagen vorlegen:
- Untersuchungsberechtigungsschein, der von Ihren Eltern unterschrieben wurde
- Antrag auf Erstattung der Untersuchungskosten
- Erhebungsbogen
Nach einem Jahr mรผssen Sie erneut untersucht werden. Diese Bescheinigung mรผssen Sie dann erneut Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.