Was sollte ich noch wissen?
- Die zustรคndige Behรถrde kann nach Kooperationsgesprรคchen mit anderen beteiligten Behรถrden eine Beschrรคnkung der Versammlung erlassen oder ein Versammlungsverbot aussprechen, wenn durch die Versammlung Gefahren fรผr die รถffentliche Sicherheit oder Ordnung zu befรผrchten sind, die diese Maรnahmen rechtfertigen.
- Darรผber ist ein Bescheid zu erstellen, der vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden kann.