Bestattung

Leistungsbeschreibung

Bei einem Todesfall haben Sie als Angehรถriger die Pflicht, umgehend eine ร„rztin/einen Arzt zu verstรคndigen, der die Leichenschau durchfรผhrt und den Leichenschauschein ausstellt. Der ร„rztin oder dem Arzt mรผssen Sie das Betreten von Grundstรผcken und Rรคumen zur Durchfรผhrung der Leichenschau gestatten. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wird insoweit eingeschrรคnkt.

Der Todesfall ist spรคtestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Ortes, in dem der Tod eingetreten ist, anzuzeigen. Dabei ist der nichtvertrauliche Teil des Leichenschauscheines abzugeben (siehe auch Sterbeurkunde). Als Angehรถriger haben Sie die Bestattung zu veranlassen, die frรผhestens 48 Stunden und nicht spรคter als 96 Stunden nach Eintritt des Todes stattfinden soll. Es gibt die Mรถglichkeit der Erd-, Feuer- oder Seebestattung. Die Bestattungsart richtet sich nach dem Willen der verstorbenen Person. Ist der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, bestimmen Sie als Angehรถriger die Bestattungsart.

Sorgepflichtige Angehรถrige
Sorgepflichtige Angehรถrige sind der Ehegatte oder der Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie Kinder, Eltern, GroรŸeltern, Enkel und Geschwister, Adoptiveltern und -kinder.

Spezielle Hinweise fรผr - Stadt Florstadt

 

Welche Gebรผhren fallen an?
Fรผr die Prรผfung der Zulรคssigkeit einer Bestattung fรคllt eine Rahmengebรผhr zwischen 12,00 Euro und 48,00 Euro an.

 

Rechtsgrundlage

 

Antrรคge / Formulare

ร–ffnungszeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 16:00 - 18:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

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