Antrรคge / Formulare
- Bestattung - Antrag auf Bestattung(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)
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Leistungsbeschreibung
Bei einem Todesfall haben Sie als Angehรถriger die Pflicht, umgehend eine รrztin/einen Arzt zu verstรคndigen, der die Leichenschau durchfรผhrt und den Leichenschauschein ausstellt. Der รrztin oder dem Arzt mรผssen Sie das Betreten von Grundstรผcken und Rรคumen zur Durchfรผhrung der Leichenschau gestatten. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wird insoweit eingeschrรคnkt.
Der Todesfall ist spรคtestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Ortes, in dem der Tod eingetreten ist, anzuzeigen. Dabei ist der nichtvertrauliche Teil des Leichenschauscheines abzugeben (siehe auch Sterbeurkunde). Als Angehรถriger haben Sie die Bestattung zu veranlassen, die frรผhestens 48 Stunden und nicht spรคter als 96 Stunden nach Eintritt des Todes stattfinden soll. Es gibt die Mรถglichkeit der Erd-, Feuer- oder Seebestattung. Die Bestattungsart richtet sich nach dem Willen der verstorbenen Person. Ist der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, bestimmen Sie als Angehรถriger die Bestattungsart.
Sorgepflichtige Angehรถrige
Sorgepflichtige Angehรถrige sind der Ehegatte oder der Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie Kinder, Eltern, Groรeltern, Enkel und Geschwister, Adoptiveltern und -kinder.
Welche Gebรผhren fallen an?
Fรผr die Prรผfung der Zulรคssigkeit einer Bestattung fรคllt eine Rahmengebรผhr zwischen 12,00 Euro und 48,00 Euro an.
Rechtsgrundlage
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