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Sie sind hier: Startseite ยป Befreiung von der Hundesteuer beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie wegen Ihrer Behinderung auf einen Hund angewiesen sind, sind Sie in der Regel von der Hundesteuer befreit. Allerdings sind die Voraussetzungen in jeder Gemeinde unterschiedlich. Eine Befreiung oder Ermรครigung ist hรคufig davon abhรคngig, ob der behinderte Mensch auf die Begleitung eines Hundes angewiesen ist, weil er beispielsweise blind oder taub ist.
In den meisten hessischen Gemeinden wird zurzeit โ entsprechend der Mustersatzungen des Hessischen Stรคdtetags und des Hessischen Stรคdte- und Gemeindebundes โ eine Steuerbefreiung gewรคhrt. Diese gilt fรผr Blindenfรผhrhunde sowie fรผr "Hunde, die ausgebildet sind, ausschlieรlich zum Schutze und der Therapie von Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts zu dienen", zum Teil aber auch nur fรผr Blindenfรผhrhunde.
Verfahrensablauf
Der Antrag kann schriftlich oder mรผndlich gestellt werden. Wenn vorhanden, kรถnnen entsprechende Antragsformulare verwendet werden.
Welche Unterlagen werden benรถtigt?
Welche Gebรผhren fallen an?
Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebรผhren an.
Rechtsgrundlage
Gesetz รผber kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung der Gemeinde
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