Befreiung von der Hundesteuer beantragen

Leistungsbeschreibung
Wenn Sie wegen Ihrer Behinderung auf einen Hund angewiesen sind, sind Sie in der Regel von der Hundesteuer befreit. Allerdings sind die Voraussetzungen in jeder Gemeinde unterschiedlich. Eine Befreiung oder ErmรครŸigung ist hรคufig davon abhรคngig, ob der behinderte Mensch auf die Begleitung eines Hundes angewiesen ist, weil er beispielsweise blind oder taub ist.

In den meisten hessischen Gemeinden wird zurzeit โ€“ entsprechend der Mustersatzungen des Hessischen Stรคdtetags und des Hessischen Stรคdte- und Gemeindebundes โ€“ eine Steuerbefreiung gewรคhrt. Diese gilt fรผr Blindenfรผhrhunde sowie fรผr "Hunde, die ausgebildet sind, ausschlieรŸlich zum Schutze und der Therapie von Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts zu dienen", zum Teil aber auch nur fรผr Blindenfรผhrhunde.

 

Verfahrensablauf
Der Antrag kann schriftlich oder mรผndlich gestellt werden. Wenn vorhanden, kรถnnen entsprechende Antragsformulare verwendet werden.

 

Welche Unterlagen werden benรถtigt?

  • Kopie des Schwerbehindertenausweises
  • bei gewerblicher Hundehaltung, zusรคtzlich: Handelsregisterauszug des Betriebes

 

Welche Gebรผhren fallen an?
Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebรผhren an.

 

Rechtsgrundlage

Gesetz รผber kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung der Gemeinde

 

ร–ffnungszeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 16:00 - 18:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmรถglichkeiten:ย 

Unser Kontaktformular finden Sie im Footer, ganz unten auf der Website.