Leistungsbeschreibung
Bauleitplรคne:
Bauleitplรคne sind der (das ganze Gemeindegebiet umfassende) vorbereitende Flรคchennutzungsplan und der aus dem Flรคchennutzungsplan entwickelte und einzelne Baugebiete regelnde Bebauungsplan. Planungstrรคger ist fรผr beides die Gemeinde. Die Gemeinde ist im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit fรผr ihre stรคdtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich.
Flรคchennutzungsplan:
Der Flรคchennutzungsplan enthรคlt die von der planenden Gemeinde gewollten und fรผr die einzelnen Flรคchen differenzierten stรคdtebaulichen Nutzungen, z. B. Wohnbauflรคchen, gewerbliche Bauflรคchen, Versorgungsflรคchen, Flรคchen fรผr den Gemeinbedarf, Verkehrsflรคchen, Grรผnflรคchen, Waldflรคchen und landwirtschaftliche Nutzflรคchen.
Bebauungsplan:
Fรผr die Erfรผllung der Bauwรผnsche der Bรผrger entscheidend ist der jeweils fรผr das Baugebiet aufgestellte Bebauungsplan. Er enthรคlt Festsetzungen, die die Art und das Maร der baulichen Nutzung, des รผberbaubaren Bereiches und der Verkehrsflรคchen betreffen.
Die Wirkung des rechtskrรคftigen Bebauungsplans fรผr den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstรผcke "zur Bebauung frei", andererseits enthรคlt er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken fรผr die Bebauung der Grundstรผcke.