Versteigerergewerbe – Erlaubnis beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie gewerbsmรครŸig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstรผcke oder fremde Rechte versteigern mรถchten, benรถtigen Sie die Erlaubnis der zustรคndigen Behรถrde. Die Erlaubnis kann (auch nachtrรคglich) mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit, der Auftraggeber oder der Bieter erforderlich ist.

Keine Erlaubnispflicht besteht fรผr:

  • Verkรคufe, die nach gesetzlicher Vorschrift durch Kursmakler oder durch die hierzu รถffentlich ermรคchtigten Handelsmakler vorgenommen werden,
  • Versteigerungen, die von Behรถrden oder von Beamten oder Beamtinnen vorgenommen werden, oder
  • Versteigerungen, zu denen als Bieter nur Personen zugelassen werden, die Waren der angebotenen Art fรผr ihren Geschรคftsbetrieb ersteigern wollen.

Sie haben einen Rechtsanspruch auf die Erteilung der beantragten Erlaubnis, sofern kein Versagungsgrund iSv ยง34b Abs.4 Nr.1 oder Nr.2 GewO (Unzuverlรคssigkeit oder ungeordnete Vermรถgensverhรคltnisse) vorliegt.

Die Erlaubnis kann natรผrlichen und juristischen Personen erteilt werden. Bei Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersรถnlichkeit (z.B. OHG, KG) ist eine Erlaubnis fรผr jede/n geschรคftsfรผhrende/n Gesellschafter oder Gesellschafterinย ย ย ย ย  erforderlich; dies gilt auch hinsichtlich der Kommanditisten, sofern sie Geschรคftsfรผhrungsbefugnis besitzen und damit als Gewerbetreibende anzusehen sind. Bei juristischen Personen (z. B. GmbH, AG) wird die Erlaubnis der juristischen Person erteilt. Bezรผglich der Zulassungsvoraussetzungen ist grundsรคtzlich auf die vertretungsberechtigten Personen abzustellen, wobei sรคmtliche vertretungsberechtigte Personen die entsprechenden Voraussetzungen erfรผllen mรผssen.

Die Erlaubnis ist personengebunden, d.h. Sie kรถnnen weder eine auf Ihren Namen lautende Erlaubnis auf eine andere Person รผbertragen, noch kann eine andere Person eine auf seinen Namen lautende Erlaubnis auf Sie รผbertragen. rem Verbrauch besteht (Verbrauchsgรผter).

Verfahrensablauf

Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollstรคndig vorliegen, prรผft die zustรคndige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen erfรผllen.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfรผllen, erhalten Sie die Erlaubnis.

Sie dรผrfen mit der Tรคtigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben. Gleichzeitig mit dem Beginn der Tรคtigkeit ist das Gewerbe nach ยง 14 GewO bei der fรผr Gewerbeanzeigen zustรคndigen Behรถrde anzeigen.

Voraussetzungen

Damit Ihnen die Erlaubnis erteilt werden kann, mรผssen Sie

  • ย persรถnlich zuverlรคssig sein,
  • geordnete Vermรถgensverhรคltnisse haben.

Welche Unterlagen werden benรถtigt?

  • Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier (Kopie)
  • NichtEU-Bรผrger: Aufenthaltstitel (Kopie)
  • Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform
  • Unternehmenssitz in Deutschland: bei eingetragenen Unternehmen aktueller Registerauszug, ansonsten der Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung
  • Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus diesem Land, die die Rechtsform nachweisen.
  • Persรถnliche Zuverlรคssigkeit:
  • Wohnsitz in Deutschland: Fรผhrungszeugnis zur Vorlage bei einer Behรถrde, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behรถrden
  • Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland zur persรถnlichen Zuverlรคssigkeit zur Ausรผbung der gewรผnschten Dienstleistung.
  • Geordnete Vermรถgensverhรคltnisse:
    • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts
    • Auskunft des Insolvenzgerichts, ob Verfahrenserรถffnung vorliegt (sog. Negativbescheinigung

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Erlaubnis muss vor Betriebsbeginn erteilt sein, eine rechtzeitige Antragstellung (einige Wochen vor beabsichtigtem Betriebsbeginn) ist daher erforderlich.

Wenn Sie eine Erlaubnis fรผr eine Tรคtigkeit als Versteigerer(in) beantragt haben, gilt die Erlaubnis als erteilt, wenn die Behรถrde nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Eingang der vollstรคndigen Unterlagen รผber Ihren Antrag entschieden hat (ยง 6โ€‰a Abs. 1 GewO).

Den Beginn der Tรคtigkeit mรผssen Sie der fรผr Gewerbeanzeigen zustรคndigen Behรถrde gleichzeitig anzeigen.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Dem Versteigerer ist verboten,

1.โ€ฏselbst oder durch einen anderen auf seinen Versteigerungen fรผr sich zu bieten oder ihm anvertrautes Versteigerungsgut zu kaufen,

2.โ€ฏAngehรถrigen oder seinen Angestellten zu gestatten, auf seinen Versteigerungen zu bieten oder ihm anvertrautes Versteigerungsgut zu kaufen,

3.โ€ฏfรผr einen anderen auf seinen Versteigerungen zu bieten oder ihm anvertrautes Versteigerungsgut zu kaufen, es sei denn, dass ein schriftliches Gebot des anderen vorliegt,

4.โ€ฏbewegliche Sachen aus dem Kreis der Waren zu versteigern, die er in seinem Handelsgeschรคft fรผhrt, soweit dies nicht รผblich ist,

5.โ€ฏSachen zu versteigern, an denen er ein Pfandrecht besitzt oder soweit sie zu den Waren gehรถren, die in offenen Verkaufsstellen feilgeboten werden und die ungebraucht sind oder deren bestimmungsmรครŸiger Gebrauch in ihrem Verbrauch besteht.

Zuwiderhandlungen gegen diese Verbote werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Darรผber hinaus kรถnnen solche Zuwiderhandlungen auch zum Widerruf der Versteigerererlaubnis fรผhren, wenn aus ihnen auf den Wegfall der Zuverlรคssigkeit des Versteigerers zu schlieรŸen ist.

Einzelhรคndler und Hersteller von Waren dรผrfen ihre Waren an den Letztverbraucher grundsรคtzlich nicht versteigern.

Wer ohne die erforderliche Erlaubnis fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstรผcke oder fremde Rechte versteigert oder gegen eine vollziehbare Auflage verstรถรŸt, handelt ordnungswidrig und kann mit einem BuรŸgeld geahndet werden

ร–ffnungszeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 16:00 - 18:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

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