Sie sind hier: Startseite ยป Versteigerergewerbe – Erlaubnis beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie gewerbsmรครig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstรผcke oder fremde Rechte versteigern mรถchten, benรถtigen Sie die Erlaubnis der zustรคndigen Behรถrde. Die Erlaubnis kann (auch nachtrรคglich) mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit, der Auftraggeber oder der Bieter erforderlich ist.
Keine Erlaubnispflicht besteht fรผr:
Sie haben einen Rechtsanspruch auf die Erteilung der beantragten Erlaubnis, sofern kein Versagungsgrund iSv ยง34b Abs.4 Nr.1 oder Nr.2 GewO (Unzuverlรคssigkeit oder ungeordnete Vermรถgensverhรคltnisse) vorliegt.
Die Erlaubnis kann natรผrlichen und juristischen Personen erteilt werden. Bei Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersรถnlichkeit (z.B. OHG, KG) ist eine Erlaubnis fรผr jede/n geschรคftsfรผhrende/n Gesellschafter oder Gesellschafterinย ย ย ย ย erforderlich; dies gilt auch hinsichtlich der Kommanditisten, sofern sie Geschรคftsfรผhrungsbefugnis besitzen und damit als Gewerbetreibende anzusehen sind. Bei juristischen Personen (z. B. GmbH, AG) wird die Erlaubnis der juristischen Person erteilt. Bezรผglich der Zulassungsvoraussetzungen ist grundsรคtzlich auf die vertretungsberechtigten Personen abzustellen, wobei sรคmtliche vertretungsberechtigte Personen die entsprechenden Voraussetzungen erfรผllen mรผssen.
Die Erlaubnis ist personengebunden, d.h. Sie kรถnnen weder eine auf Ihren Namen lautende Erlaubnis auf eine andere Person รผbertragen, noch kann eine andere Person eine auf seinen Namen lautende Erlaubnis auf Sie รผbertragen. rem Verbrauch besteht (Verbrauchsgรผter).
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollstรคndig vorliegen, prรผft die zustรคndige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen erfรผllen.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfรผllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
Sie dรผrfen mit der Tรคtigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben. Gleichzeitig mit dem Beginn der Tรคtigkeit ist das Gewerbe nach ยง 14 GewO bei der fรผr Gewerbeanzeigen zustรคndigen Behรถrde anzeigen.
Voraussetzungen
Damit Ihnen die Erlaubnis erteilt werden kann, mรผssen Sie
Welche Unterlagen werden benรถtigt?
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Erlaubnis muss vor Betriebsbeginn erteilt sein, eine rechtzeitige Antragstellung (einige Wochen vor beabsichtigtem Betriebsbeginn) ist daher erforderlich.
Wenn Sie eine Erlaubnis fรผr eine Tรคtigkeit als Versteigerer(in) beantragt haben, gilt die Erlaubnis als erteilt, wenn die Behรถrde nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Eingang der vollstรคndigen Unterlagen รผber Ihren Antrag entschieden hat (ยง 6โa Abs. 1 GewO).
Den Beginn der Tรคtigkeit mรผssen Sie der fรผr Gewerbeanzeigen zustรคndigen Behรถrde gleichzeitig anzeigen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Dem Versteigerer ist verboten,
1.โฏselbst oder durch einen anderen auf seinen Versteigerungen fรผr sich zu bieten oder ihm anvertrautes Versteigerungsgut zu kaufen,
2.โฏAngehรถrigen oder seinen Angestellten zu gestatten, auf seinen Versteigerungen zu bieten oder ihm anvertrautes Versteigerungsgut zu kaufen,
3.โฏfรผr einen anderen auf seinen Versteigerungen zu bieten oder ihm anvertrautes Versteigerungsgut zu kaufen, es sei denn, dass ein schriftliches Gebot des anderen vorliegt,
4.โฏbewegliche Sachen aus dem Kreis der Waren zu versteigern, die er in seinem Handelsgeschรคft fรผhrt, soweit dies nicht รผblich ist,
5.โฏSachen zu versteigern, an denen er ein Pfandrecht besitzt oder soweit sie zu den Waren gehรถren, die in offenen Verkaufsstellen feilgeboten werden und die ungebraucht sind oder deren bestimmungsmรครiger Gebrauch in ihrem Verbrauch besteht.
Zuwiderhandlungen gegen diese Verbote werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Darรผber hinaus kรถnnen solche Zuwiderhandlungen auch zum Widerruf der Versteigerererlaubnis fรผhren, wenn aus ihnen auf den Wegfall der Zuverlรคssigkeit des Versteigerers zu schlieรen ist.
Einzelhรคndler und Hersteller von Waren dรผrfen ihre Waren an den Letztverbraucher grundsรคtzlich nicht versteigern.
Wer ohne die erforderliche Erlaubnis fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstรผcke oder fremde Rechte versteigert oder gegen eine vollziehbare Auflage verstรถรt, handelt ordnungswidrig und kann mit einem Buรgeld geahndet werden
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmรถglichkeiten:ย
Unser Kontaktformular finden Sie im Footer, ganz unten auf der Website.