Wohnung – Anmeldung als Hauptwohnung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, unabhรคngig davon, ob Sie von einem anderen Wohnort zu- oder aber innerhalb dem bisherigen Wohnort umziehen, haben Sie sich bei der Meldebehรถrde anzumelden.

Personen unter 16 Jahren sind von denjenigen anzumelden, in deren Wohnung Sie einziehen. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Sind Sie volljรคhrig und ist fรผr Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung.

Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung.

Hauptwohnung ist:

  • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorรผbergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen.
  • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
  • wenn Sie minderjรคhrig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
  • Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lรคsst, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafรผr sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persรถnliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitรคten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.

Bei jeder Anmeldung haben Sie der Meldebehรถrde mitzuteilen, ob und wenn ja, welche weiteren Wohnungen Sie im Inland haben und welche dieser Wohnungen ihre Hauptwohnung ist.
Sie haben bei der Anmeldung der Meldebehรถrde eine schriftliche Bestรคtigung des Wohnungsgebers oder einer von ihm beauftragten Person vorzulegen (Wohnungsgeberbestรคtigung). Ihr Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person kann Ihren Einzug auch direkt gegenรผber der Meldebehรถrde bestรคtigen.

Die Bestรคtigung des Wohnungsgebers muss folgende Daten enthalten:

  1. Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentรผmer ist, auch den Namen des Eigentรผmers,
  2. Einzugsdatum,
  3. Anschrift der Wohnung sowie
  4. Namen der nach ยง 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) meldepflichtigen Personen.

Fรผr die Anmeldung wird Ihnen ein ausgefรผllter Meldeschein vorgelegt, dessen Daten Sie zu รผberprรผfen haben.

Verfahrensablauf

Das persรถnliche Erscheinen bei der zustรคndigen Meldebehรถrde ist grundsรคtzlich Pflicht. Verfรผgt Ihre Meldebehรถrde รผber einen Online-Dienst zur Anmeldung kรถnnen Sie, wenn die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises freigeschaltet ist, sich mit Ihren Nutzerkonto (BundID) anmelden.

Zustรคndige Stelle

Die Meldebehรถrde Ihres neuen Wohnortes ist zustรคndig.

Voraussetzungen

Bezug einer alleinigen Wohnung oder eine ร„nderung einer Nebenwohnung zur Hauptwohnung bzw. zur alleinigen Wohnung.

Welche Unterlagen werden benรถtigt?

Fรผr eine Online-Anmeldung benรถtigen Sie:

โ€ขย ย  ย Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und ein eingerichtetes Nutzerkonto (BundID).
โ€ขย ย  ย Wohnungsgeberbestรคtigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal

Fรผr die Anmeldung vor Ort in Ihrer Meldebehรถrde benรถtigen Sie:

โ€ขย ย  ย Personalausweis und/oder Reisepass als Identitรคtsnachweis und zur ร„nderung der Wohnungsangaben
โ€ขย ย  ย Wohnungsgeberbestรคtigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal
Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusรคtzlich benรถtigt von
โ€ขย ย  ย aus dem Ausland zugezogenen Personen: die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestรคtigung, Tag des Ein- und Auszugs)
โ€ขย ย  ย betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
โ€ขย ย  ย Personen, die nicht selbst erscheinen kรถnnen: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person

Welche Gebรผhren fallen an?

  • Es fallen keine Gebรผhren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie sind verpflichtet, sich nach Einzug innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehรถrde Ihres neuen Wohnortes anzumelden.
Verspรคtete Anmeldungen kรถnnen mit einem BuรŸgeld geahndet werden.

Rechtsgrundlage

Antrรคge / Formulare

Manche Meldebehรถrden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.

  • WohnungsgeberbescheinigungWenn Sie in eine Wohnung oder ein Haus ziehen und Sie nicht der Eigentรผmer sind, mรผssen Sie dieses Formular von Ihrem Vermieter ausfรผllen lassen.

Was sollte ich noch wissen?

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

Kurztext

  • Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
  • Wenn Sie eine Wohnung beziehen, mรผssen Sie sich anmelden
  • Personen unter 16 Jahren sind von denjenigen anzumelden, in deren Wohnung Sie einziehen.
  • Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung.
  • Zustรคndigkeit:ย Meldebehรถrde Ihres neuen Wohnortes

Typisierung

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Status Bibliothekseintrag

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